Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken
(Frankfurt, 14.11.2008 –hf-) Die Europäische Kommission treibt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, trotz des Antrags der Bundesregierung auf Aufschub, weiter voran.
Die Kommission hatte jüngst die Regierung förmlich aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften zum Mehrbesitz von Apotheken zu ändern.
Die Kommission ließ sich nicht beirren und forderte die Bundesregierung in ihrer, mit Gründen versehenen Stellungnahme erneut auf, die Beschränkungen niederzureißen. Nun muss die Bundesregierung erneut antworten; dann könnte die Kommission auch in diesem Fall eine Klage vor dem EuGH einreichen.
Im Januar hatte die Kommission bereits ihr erstens Mahnschreiben verschickt. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine Antwort, hat sie die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof anrufen. Doch die Kommission ließ sich nicht beirren und forderte die Bundesregierung in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme erneut auf, die Beschränkungen niederzureißen. Nun muss die Bundesregierung erneut antworten; dann könnte die Kommission auch in diesem Fall eine Klage vor dem EuGH einreichen.
Mit ihrem Vorgehen setzt sich die Behörde über den Antrag der Bundesregierung hinweg, die in ihrem Antwortschreiben auf das erste Mahnschreiben, Ende März darum gebeten hatte, das Vertragsverletzungsverfahren bis zum Urteil zum Fremdbesitzverbot auszusetzen. Beide Beschränkungen seien eng miteinander verknüpft, so das Argument. Sollte der EuGH gegen das deutsche Fremdbesitzverbot entscheiden, werde die Bundesregierung auch den Mehrbesitz zulassen, sicherte Berlin seinerzeit zu.
Außerdem unterstreicht die Kommission ihren Anspruch auf die totale Liberalisierung. Schon in der mündlichen Verhandlung zum Fremdbesitzverbot hatten die EU-Richter explizit nachgefragt, ob die Kommission einen Ausgleich wie beispielsweise ein Bedarfsprüfungssystem anstelle des Fremdbesitzverbotes gelten lassen würde.
Doch die Kommission ließ sich nicht beirren und forderte die Bundesregierung in ihrer, mit Gründen versehenen Stellungnahme erneut auf, die Beschränkungen niederzureißen. Nun muss die Bundesregierung erneut antworten.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde ein Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Thema Fremd- und Mehrbesitzverbot vertagt. Der Grund für die Verschiebung: Die Tagesordnung war zu voll.
Der Gesundheitsausschuss hat das Thema offenbar aus Zeitmangel nicht behandelt. Der neue Termin hat es in sich: Der Ausschuss wird sich am 17. Dezember mit dem BMG-Bericht befassen – einen Tag, nachdem Generalanwalt Yves Bot im EuGH-Verfahren seine Schlussanträge gestellt hat. Seine Empfehlung an die Richter wird voraussichtlich die Debatte im Gesundheitsausschuss merklich beleben.
