Ausschluss von rezeptfreien Arzneimitteln aus GKV-Leistungspflicht

(10.11.2008) Ärzte können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel billigte den Ausschluss dieser Medikamente aus der Leistungspflicht der GKV.

Das BSG wies eine Klage ab und begründete dies: Der Gesetzgeber habe hinreichende Gründe für den Leistungsausschluss gehabt. Es sei davon auszugehen, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel preiswerter seien als verschreibungspflichtige. Bei einem Preis von durchschnittlich unter elf Euro sei es zumutbar, diese selbst zu kaufen. (Bundessozialgerichts, AZ: B 1 KR 6/08)