Bedrohung der Volksgesundheit durch Legalisierung von Bestell- und Abholstellen für Arzneimittel
Die stark gestiegene Gefahr gefälschter Arzneimittel, die den europäischen und damit auch deutschen Markt erreicht haben, ist Realität.
WHO, BKA und Zoll haben dieses Problem seit geraumer Zeit erkannt und schlagen Alarm. Leider hatte im März auch noch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in Deutschland der Arzneimittelbestell- und -abholdienst, der von einigen Drogeriemärkten in Kooperation mit ausländischen Versandapotheken angeboten wird, zulässig ist. Der BVDA hat unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Kontakt zu allen Bundesländern aufgenommen und auf die verstärkten Gefahren aufmerksam gemacht. Zwischenzeitlich haben fast alle Länder im Bundesrat die Initiative ergriffen und drängen auf gesetzliche Veränderungen. Das Bundesgesundheitsministerium sieht offenbar zur Zeit jedoch leider keinen akuten Handlungsbedarf. Im Hause von Ulla Schmidt geht man davon aus, dass in den Bestell- und Abholstellen nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass dort Arzneimittel abgegeben würden. Letztlich sei für die Abgabe allein ein Apotheker verantwortlich. Den Versandhandel jedoch gesetzlich auf verschreibungsfreie Arzneimittel zu begrenzen, würde, nach Auffassung des BMG den illegalen Versandhandel bestärken. Daher sehe das Ministerium keine Gründe, die Regelung des Versandhandels zu ändern. Gefahren, die durch nicht apothekerliche Abgabestellen drohen, sieht man offenbar nicht.
Möglich ist dass (nachdem 2004 die Freigabe des Versandhandels erfolgte), die gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumente der ABDA zu dieser negativen Haltung des Ministeriums geführt haben. Verkannt wird offenbar, dass durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ganz andere, neue und die Volksgesundheit bedrohende Gefahren ermöglicht wurden.
Pick-up-Stellen, gleichgültig ob diese von Drogeriemärkten oder Tankstellen betrieben werden, bergen die Gefahr, dass die Vertriebswege von Medikamenten früher oder später nicht mehr klar nachvollzogen werden können. Wenn sich ausländische Arzneimittelversender in Kooperation mit Pick-up-Stellen im Markt etablieren, geht es diesen Unternehmen mit Sicherheit nicht um die unabhängige Beratung bei der flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass einzig und alleine die Erhöhung der Kundenfrequenz und damit einhergehend die Erhöhung des Absatzes aller Produkte solcher Anbieter im Fokus ihrer Überlegungen stehen. Da muss auch die Vermutung nahe liegen, dass sich das Einkaufsverhalten ausschließlich am niedrigsten Preis orientiert. Solches „marktorientierte Verhalten“ birgt die Gefahr durchaus auch Produktpiraten den Zuschlag zu erteilen.
Nicht der legale Versandhandel, der mittlerweile übrigens auch von über 2000 deutschen Apotheken angeboten wird, bedroht kranke Menschen. Selbst der Versandhandel aus den Niederlanden, wie er bisher betrieben wird, ist zwar ärgerlich, wird jedoch, wenn es bei den bisher erzielten geringen Marktanteilen bleibt, nicht zu einem Apothekensterben führen und hat bisher auch zu keinen nennenswerten Fehlabgabe geführt. Die wirkliche Bedrohung geht von den Begehrlichkeiten anderer Player die auf den Gesundheitsmarkt drängen aus.
Im Sinne seiner Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger ist der Gesetzgeber aufgefordert Gesetzeslücken zu schließen und klare Vorgaben zu machen, wer sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Präparate abgeben darf. Dies können nur Apotheken sein, die nach den gesetzlichen Vorgaben betrieben werden.
Es gilt, genaue diese Gefahren allen Beteiligten klar und emotionslos vor Augen zu halten. –hf-
